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RdF-Rechtsprechungsreport Abgeltungsteuer 2022 veröffentlicht

May 25, 2023

Ich durfte dieses Jahr den Rechtsprechungsreport Abgeltungsteuer für die Recht der Finanzinstrumente erstellen. Wie bei allen Aufsätzen erscheint es zunächst unmöglich, die Zeichenvorgabe auszufüllen, zum Abschluss dann genauso unmöglich, diese nicht zu überschreiten. Ich schätze mich glücklich, dass ich mit einigen Mandanten Steuerupdate-Workshops durchführe und so auf Vorarbeit zurückgreifen konnte.

Im Folgenden möchte ich eine kurze Zusammenfassung des Aufsatzes geben, den ich in Zusammenarbeit mit dem Verlag auch zum Download im Volltext anbieten kann - siehe Downloadbutton am Ende der Zusammenfassung.

So haben es neben der Betrachtung der relevantesten BFH-Urteile aus dem Bereich Abgeltungsteuer unter anderem zu Kapitalmaßnahmen, Besteuerung von Optionsprämien und der Verlustverrechnung aufgrund der Aktualität auch einige zu Beginn des Jahres 2023 veröffentlichte Urteile in den Report geschafft. Gleichzeitig wird ein Überblick über anhängige und im Jahr 2023 zur Entscheidung vorgesehene Verfahren, die Anleger, Finanzinstitute und Berater auch in diesem Jahr auf Trab halten werden, gegeben.

Im Einzelnen sind dies:

  • Mit dem Urteil VIII R 7/20 hat der BFH entschieden, dass auch ausländische Spin-Offs vor Inkrafttreten des § 20Abs. 4a S. 7 EStG steuerneutral durchgeführt werden können, wenn die gesellschaftsrechtliche Maßnahme die „wesentlichen Strukturmerkmale“ einer Abspaltung i.S.d. § 123 Abs. 2 UmwG erfüllt.
  • Im Urteil VIII R 44/18 entschied der BFH, dass eine nicht nur geringfügige Barzuzahlung im Rahmen einer ausländischen Verschmelzung die Vergleichbarkeit dieses Vorgangs mit einer inländischen Verschmelzung verhindere. Ein solcher Vorgang sei daher als Veräußerung gegen Mischentgelt zu qualifizieren, sodass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Rahmen des Anteilstauschs und nicht erst bei späterer Veräußerung angesetzt werden können.
  • In der Entscheidung VIII R 27/21 hat der BFH geurteilt, dass Aufwendungen aus einem Glattstellungsgeschäft nach§ 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbsatz 2 EStG die jeweiligen Einnahmen aus Stillhalterprämien aus einem zugehörigen Ursprungsgeschäft rückwirkend im Jahr des Zuflusses mindern. Nach Ansicht des BFH handle es sich bei Abschließen eines Optionsgeschäfts und späterer Glattstellung um einen steuerlichen „Einmaltatbestand“, weshalb die Aufwendungen aus dem Glattstellungsgeschäft den erzielten Stillhalterprämien aus dem ursprünglichen Optionsgeschäft zuzuordnen seien.
  • Mit dem Urteil VIII R 22/18 hat der BFH gleich zwei Entscheidungen getroffen. Einerseits hat er klargestellt, dass die gesetzlich vorgesehene Verlustverrechnungsfolge nicht diskriminierend ist, wenn sie dazu führt, dass aufgrund eines Verlustüberhangs ausländische Quellensteuer nicht angerechnet werden kann. Darüber hinaus hat er für das Streitjahr festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren gebe. Dies hat der Gesetzgeber in der Zwischenzeit adressiert.
  • Im Urteil VIII R 18/20 entschied der BFH, dass Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zufließen, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, sondern erst bei tatsächlicher Auszahlung der Bonuszinsen.
  • Mit dem Urteil IX R 15/20 entschied der BFH, dass der Solidaritätszuschlag auch in den Jahren 2020 und 2021 weiterhin nicht verfassungswidrig sei.
  • Für das aktuelle Jahr werden u.a. Entscheidungen des BFH zu Fragen der Erstattung von Kapitalertragsteuer auf nicht tatsächlich erzielte Kapitalerträge (VIII R 33/20) und zur Steuerbarkeit von Zahlungen einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen (VIII R 30/19, VIII R5/21, VIII R 10/20, VIII R 7/21, VIII R 11/21) erwartet.

Eine Kurzübersicht über interessante FG-Urteile zur Abgeltungsteuer musste aus Platzgründen und mit Verweis auf den Fokus des Reports auf BFH-Urteile leider entfallen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir einige dieser Verfahren in kommenden Jahren vor dem BFH wiedersehen werden und diese dann ihren (verdienten) Niederschlag im Rechtsprechungsreport finden werden.

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Bildquelle: Foto von Glenn Carstens-Peters auf Unsplash