Eine der zentralen Regelungen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) war die Einführung eines umfassenden Meldeverfahrens für inländische Dividenden und gleichgestellte Erträge (Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus Aktien und Hinterlegungsscheinen = MiKaDiv). Dieses Regime wurde vor dem Hintergrund von cum/ex- und cum/cum-Geschäften erlassen und soll der Finanzverwaltung einen umfassenden Überblick über die tatsächlichen Transaktionen der Marktteilnehmer mit steuergestaltungsanfälligen Wertpapieren verschaffen. Die Einführung dieses Meldeverfahrens und die damit einhergehenden weiteren Maßnahmen insbesondere der abwickelnden Banken sind so umfangreich, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung mehrfach verschoben werden musste, zuletzt mit BMF-Schreiben vom 27. August 2024 auf das Jahr 2026.
Gleichzeitig wurde auf EU-Ebene die sog. FASTER-Richtlinie (Faster and safer tax excess relief) verabschiedet, die eine ganz ähnliche Zielsetzung verfolgt und ein sehr ähnliches Melderegime zu diesem Zeitpunkt etabliert.
Im Rahmen der Beratungen zum JStG 2024 haben die Fraktionen der Regierungskoalition Änderungen im Finanzausschuss beschlossen, um den bürokratischen Aufwand für Banken, aber auch für die Finanzverwaltung zu reduzieren. Diese sollen am Freitag, 18. Oktober 2024, bei der finalen Fassung des JStG 2024 verabschiedet werden. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen beschlossen
Das Meldeverfahren MiKaDiv wird entsprechend den Anforderungen von EU-FASTER neu strukturiert. Dennoch überschneidet sich der Großteil der Datenanforderungen, was auch der ausschlaggebende Faktor für die „Zusammenlegung“ der Meldeanforderungen war. Dennoch ändert sich die Meldung dahingehend, dass sie nun der Struktur der FASTER-Meldung folgt, so dass nur wenige Datenpunkte neu hinzukommen oder wegfallen, dafür aber mehrere Datenpunkte an anderer Stelle gemeldet werden müssen.
Zusammengefasst ergibt sich folgende Meldestruktur:
Die hier verlangten Daten entsprechen dem Anhang II der EU-FASTER-Richtlinie.
Der Inhalt der Ersatzmeldung wird an die neuen Meldevorschriften angepasst. Die Zusammenfassenden Meldungen nach § 45c EStG bleiben unverändert. Auch die sogenannte Aktionärsmeldung durch die Emittenten von Wertpapieren bleibt unverändert.
Abweichend von § 45b Abs. 2 EStG in der Fassung des AbzStEntModG sind die ergänzenden Angaben nicht mehr auf der Steuerbescheinigung zu ergänzen. Die Kreditwirtschaft hatte insoweit bereits auf einen unverhältnismäßig hohen Umsetzungsaufwand bei geringem praktischen Nutzen für den Steuerpflichtigen hingewiesen. Daher wird das Meldeverfahren von der Angabe auf der Steuerbescheinigung entkoppelt. Gleichwohl sind die Anleger auf die Meldung hinzuweisen und die Steuerbescheinigung darf weiterhin nur ausgestellt werden, wenn die für die Meldung relevanten Daten vollständig vorliegen.
Schließlich bleibt es auch bei der Regelung des AbzStEntModG, dass für Steuerausländer keine Steuerbescheinigungen mehr ausgestellt werden, sondern für diese ausschließlich die Meldung der bezogenen inländischen Dividenden und gleichgestellten Erträge an das BZSt unter einer eindeutigen Ordnungsnummer erfolgt. Eine etwaige Steuererstattung kann nur anhand dieser Ordnungsnummer nachvollzogen werden.
Die Umsetzung soll bereits für Kapitalerträge gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen, also drei Jahre vor dem in der Richtlinie vorgesehenen spätesten Anwendungszeitpunkt. Damit wird einerseits der Anwendungszeitpunkt von FASTER für Banken und andere meldepflichtige Institute vorgezogen. Andererseits handelt es sich de facto um eine Verschiebung des bereits vorgesehenen nationalen Meldesystems.
Als Erstes sollten wir den ersten Ratschlag aus "Per Anhalter durch die Galaxis" befolgen:
Don’t panic!
Banken haben bereits ihre laufenden Projekte und müssen diese an die neuen Anforderungen anpassen, wobei mehrheitlich bereits auf Vorarbeiten aus den Projekten zur Umsetzung des AbzStEntModG/MiKaDiv zurückgegriffen werden kann:
Gerne unterstütze ich Sie bei diesen Projekten. Aktuell arbeite ich bereits mit drei Banken und Softwareanbietern bei den entsprechenden AbzStEntModG-Projekten und bringe die Erfahrungen aus diesen Projekten gerne in Ihr FASTER-Projekt ein.