Das Jahressteuergesetz 2024 sieht einige Änderungen im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften vor, die teilweise sehr kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden. Diese Gesetzesänderungen habe ich zum Anlass für zwei Fachveröffentlichungen genommen.
Alle Fachveröffentlichungen und - soweit vom Verlag freigegeben - deren kostenloser Download sind im Bereich Veröffentlichungen aufgeführt.
Gemeinsam mit meinem geschätzten Kollegen Franz Schober (http://www.steuerberatung-schober.de/) durfte ich zum Jahresende 2024 in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR) einen Überblick über die Auswirkungen auf die Besteuerung von Kapitaleinkünften geben. Diese sind vielfältiger Natur und setzen an verschiedenen Stellen an:
Vielen Dank Franz Schober für die erneute Zusammenarbeit!
Darüber hinaus habe ich für die Zeitschrift Recht der Finanzinstrumente (RdF) Anfang 2025 die Auswirkungen des Wegfalls der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Forderungsausfällen, z.B. auch beim wertlosen Verfall von Wertpapieren, aus Anlegersicht näheruntersucht. Im Fokus stand dabei vor allem die Verlustnutzung in den Jahren2020 bis 2024, in denen Banken und Broker keine Verlustverrechnung vornehmen durften, sondern eine Verlustverrechnung nur im Rahmen der Veranlagung und auch dort nur begrenzt auf 20.000 Euro möglich war.
Im Ergebnis dürfte eine vollständige Nutzung der Verluste aus diesem Zeitraum in den meisten Fällen möglich sein. Der Zeitpunkt und der verfahrensrechtliche Weg dorthin können jedoch je nach individueller Ausgangssituation des Anlegers unterschiedlich sein. Entscheidend ist insbesondere, ob der Anleger gegen seine alten Steuerbescheide bereits Einspruch eingelegt hat oder ob diese unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. Aber auch wenn dies nicht geschehen ist, bestehen noch Verlustverrechnungsmöglichkeiten. In Sonderfällen, wie z.B. dem zwischenzeitlichen Tod eines Anlegers, ist man allerdings auf das Entgegenkommen der Finanzbehörden angewiesen.
Den gesamten Aufsatz darf ich mit Unterstützung des Verlages interessierten Anlegern auf meiner Homepage im Bereich Veröffentlichungen zur freien Einsicht zur Verfügung stellen. Gerne bin ich Anlegern bei der Sicherung von Verlustverrechnungspotenzialen der vergangenen Jahre behilflich. Kontaktieren Sie mich unverbindlich unter michael.frey@frey-consulting.de.