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Kapitalertragsteuertag 2025

June 6, 2025

Hinweis: Möglichkeit zum kostenfreien Download meines Vortrags zu EU FASTER am Ende des Posts!

Gemeinsam mit Dr. Marcus Helios und in Zusammenarbeit mit der Börsenzeitung habe ich nun bereits zum zweiten Mal den Kapitalertragsteuertag Frankfurt als die zentrale Fachveranstaltung zum Thema Kapitalertragsteuer und Besteuerung von Kapitalmarktprodukten veranstaltet. Knapp 50 hochrangige Vertreter von Banken, Asset Managern, der Beratung sowie aus Finanzverwaltung und Rechtsprechung kamen einen ganzen Tag in den Räumen des Bundesverband Investment und Asset Management e.V. zusammen, um gemeinsam die aktuellen Themen der Branche zu diskutieren.

Gerne teile ich meine Eindrücke der einzelnen Vorträge:

  • ""One API” – Kapitalertragsteuer einfach integriert in einer modernen Investment-Infrastruktur": Kapitalertragsteuer ist ein steuerliches Massenverfahren, das nicht nur auf Daten aller Art (Kundendaten, Transaktionsdaten, Ertragsdaten, Wertpapierstammdaten und weitere) angewiesen ist, sondern auch den schnellen und reibungslosen Austausch und die medienbruchfreie Zusammenführung dieser Daten an den entscheidenden Stellen im Steuersystem eines Instituts. Dabei gibt es keine one-size-fits-all-Lösung, sondern je nach Aufstellung des einzelnen Instituts (verschiedene Geschäftsbereiche, verschiedene Softwaresysteme, unterschiedliche BaFin-Lizensierungen,...) ergeben sich andere Anforderungen an Datenschnittstellen und Haushalte. Ich stimme dieser Aussage der Keynote der Veranstaltung uneingeschränkt zu und möchte ergänzen, dass diese spezielle Anforderungssituation auch ein ganz besonderes Anforderungsprofil an die Mitarbeiter und den Berater der Institute mit sich bringt - reines Steuerfachwissen ohne technisches Verständnis und Kreativität bei der Begegnung von Hindernissen ist nicht mal die halbe Miete.
  • Aktuelle Kapitalertragsteuerfragen in unternehmersteuerrechtlichen Sachverhalten^: Kapitalertragsteuer ist nicht nur Abgeltungsteuer und gerade bei Umwandlungen ist Vorsicht geboten, um Steuernachteile und Haftungsfälle zu vermeiden. Definitiv nicht mein Spezialgebiet, daher immer wieder gut für die systematische und dennoch in die Tiefe gehende Aufbereitung.
  • Meldeverfahren nach § 45b EStG in Umsetzung des JStG 2024: Tiefer Einblick in die Entstehung und die Ausarbeitung des BMF-Schreibens zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz und die Meldepflichten nach §§ 45b, 45c EStG aus Sicht der Finanzverwaltung durch einen Vertreter des BMF, der das Anwendungsschreiben federführend mit den Bankenverbänden diskutiert und schlussendlich erstellt hat. Es gab wertvolle Einblicke über den reinen Wortlaut des Schreibens hinaus, die auch einige Formulierungen und Anforderungen zumindest gefühlt wieder in sachgerechte Bahnen gelenkt haben - rechtliche Gültigkeit wird aber natürlich nur das Schreiben selbst haben.
  • Das neue BMF-Schreiben zu MiKaDiv / Das aktualisierte BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer: Direkt als Gegenpunkt die Sicht von Bankenvertretern auf das genannte BMF-Schreiben sowie auf ausgewählte Punkte der neu erlassenen BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer sowie zu den Steuerbescheinigungen nach § 45a EStG. Wie immer pointiert und mit dem Finger in der Wunde - es gibt offensichtlich noch offene Punkte der durch das JStG 2024 geänderten Meldeanforderungen nach MiKaDiv/AbzStEntModG. Dementsprechend gab es zu diesem Thema wohl die meisten Rückfragen und Diskussionsbedarf, der sich immer wieder um die Themen Finanzvereinbarungen sowie Sorgfaltspflichten der Institute drehten - nicht ohne Grund gerade die Themen, die durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe gekennzeichnet sind und Institute deshalb vor schwierige Überlegungen zur operativen Umsetzbarkeit einzelner Anforderungen gegenüber gesetzlich bestimmten Haftungs- und Sanktionsregelungen zwingen werden.
  • Aktuelle Rechtsprechung des BFH zu Kapitaleinkünften: Wenn die Vorsitzende Richterin des für die Kapitalertragsteuer zuständigen VIII. Senats beim Bundesfinanzhof zu genau diesem Thema referiert, dann wird es still im Raum und alle hören zu - aber wenn Frau Prof. Jachmann-Michel eine Pointe setzt, dann passt die auch. Hervoragende Einsichten zu vielen aktuellen Urteilen sowie dem gesamten Komplex cum/ex und cum/cum. Der Kopf raucht immer noch und am Wochenende wird zwangsläufig der Foliensatz durchgearbeitet werden müssen, um die Informationsdichte in für mich verdaubare Happen aufteilen zu können.
  • EU FASTER: Aktueller Diskussionsstand und Ausblick auf Umsetzungsherausforderungen: Zum Abschluss durfte ich dann zum aktuellen Stand der Überlegungen zu EU FASTER referieren und insbesondere Vorschläge aus der EU Working Group vorstellen. Wie genau sieht eine elektronische Ansässigkeitsbescheinigung aus und wie findet diese ihren Weg in das Steuersystem einer Bank? (Hoffentlich voll digitalisiert und ohne manuelle Tätigkeiten im Institut) Muss ich als deutsches Institut im Einzelfall überhaupt EU FASTER unterwerfen und falls ja, wo muss ich mich überall registrieren - selbst wenn ich das nicht muss: gibt es vielleicht Gründe, warum ich dies freiwillig tun sollte? (Auf jeden Fall - automatische Quellensteuerentlastung wird es m.E. von einem Steuerthema zu einem Marketingthema schaffen!) Wie sieht ein Schnellerstattungsantrag genau aus und welche Informationen benötige ich dafür? (XML-Meldedatei mit Daten, die den Instituten heute bereits aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorliegen sollten)

Anbei stelle ich meinen Vortrag zum kostenfreien Download zur Verfügung. 

Download Vortragsfolien Kapitalertragsteuertag 2025

Selbstverständlich enthält dieser nur eine Darstellung des aktuellen Diskussionsstands und keine steuerliche Beratung. Gerne stehe ich aber für Rückfragen zum Vortrag sowie dem gesamten Themenkomplex EU FASTER zur Verfügung. Sprechen Sie mich gerne per E-Mail an michael.frey@frey-consulting.de an.